Muss meine Website barrierefrei sein?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für die meisten kleinen Betriebe in München ist die Antwort kürzer, als die Abmahnschreiben vermuten lassen: Eine reine Informationswebsite ist nicht erfasst, und Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Was das genau heißt und wo es wirklich eng wird, steht hier.
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Es geht um den Vertragsabschluss
Das Gesetz erfasst bei Websites die sogenannten Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Die Definition in Paragraf 2 Nummer 26 BFSG ist dabei erstaunlich eng: gemeint sind Dienste, die elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat Anfang 2026 auf Anfrage der Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz genau das bestätigt: Nicht jedes Kontaktformular ist erfasst, sondern nur eines, das auf Anbahnung oder Durchführung eines Verbrauchervertrags gerichtet ist. Das ist eine Verwaltungsauskunft, kein Urteil.
Wann es dich betrifft
Eher nicht erfasst
Eine Website, die den Betrieb, die Leistungen und den Weg zum Kontakt beschreibt. Auch ein einfaches Anfrageformular, ein Rückrufwunsch oder ein WhatsApp Knopf sind nach dieser Logik kein Vertragsabschluss. Gerichtlich geklärt ist das allerdings nicht.
Erfasst
Ein Onlineshop, eine verbindliche Onlinebuchung, ein Terminbuchungswerkzeug, eine Bestellstrecke. Sobald der Verbraucher auf der Seite den Vertrag schließen kann, gilt das Gesetz.
Achtung bei Mischformen
Bietest du beides an, gilt im Zweifel die gesamte Website als erfasst. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit sieht die Anforderungen ausdrücklich nicht nur für das Buchungswerkzeug allein.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Diese Stelle wird in fast jedem Agenturtext falsch wiedergegeben, deshalb hier der Wortlaut sinngemäß: Kleinstunternehmen ist ein Unternehmen, das weniger als 10 Personen beschäftigt UND entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Bilanzsumme hat. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein, bei den Finanzzahlen genügt eine von beiden.
Wer mitzählt
Nach der Zählweise der EU zählen mitarbeitende Eigentümer und regelmäßig tätige Teilhaber mit, Teilzeitkräfte anteilig. 6 Vollzeit und 6 Teilzeitkräfte ergeben je nach Stunden etwa 9 Personen.
Gilt nur für Dienstleistungen
Die Ausnahme in Paragraf 3 Absatz 3 BFSG betrifft ausdrücklich Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Wer erfasste Produkte verkauft, ist davon nicht befreit.
Ausnahme heißt nicht egal
Barrierefrei heißt gut lesbar, gut bedienbar, verständlich. Das nützt auch älteren Kunden, Handynutzern und deiner Ladezeit. Nur eben freiwillig.
Was dann zu tun ist
Maßgeblich ist derzeit die Norm EN 301 549 in der Fassung von 2021, die für Websites auf die WCAG 2.1 in der Stufe AA verweist. Im September 2026 ist eine neue Fassung mit WCAG 2.2 erschienen, sie ist aber noch nicht im EU Amtsblatt zitiert und hat deshalb noch keine Vermutungswirkung.
- 1
Bedienbar ohne Maus
Alles muss sich mit der Tastatur erreichen lassen, und man muss sehen, wo man gerade ist.
- 2
Kontraste und Textgröße
Grau auf Weiß ist der häufigste Fehler überhaupt.
- 3
Beschriftete Felder und Bilder
Jedes Formularfeld mit echter Beschriftung, jedes Bild mit Alternativtext.
- 4
Informationen zur Barrierefreiheit
Nach Paragraf 14 BFSG gehört eine Erklärung auf die Seite, was erfüllt ist und welche Behörde zuständig ist.
Wie es wirklich aussieht
Die WebAIM Million hat im Februar 2026 die Startseiten der 1 Million meistbesuchten Websites automatisch geprüft. Das Ergebnis ist ernüchternd und beruhigend zugleich: 95,9 Prozent hatten erkennbare Verstöße, im Schnitt 56,1 pro Seite.
83,9 Prozent
Zu geringer Textkontrast. Der mit Abstand häufigste Fehler und meistens in 1 Stunde behoben.
53,1 Prozent
Fehlende Alternativtexte bei Bildern. Im Schnitt fehlen 16,2 Prozent aller Alternativtexte einer Seite.
51 Prozent
Formularfelder ohne richtige Beschriftung. Betrifft fast jedes Kontaktformular aus einem Baukasten.
Aktion Mensch und Google haben 2025 zusätzlich 65 der meistbesuchten deutschen Shops von geschulten Testerinnen und Testern mit Behinderung prüfen lassen. Nur 20 davon waren ohne Maus vollständig bedienbar.
Was bisher wirklich passiert ist
Seit August 2025 gibt es belegte Abmahnwellen wegen fehlender Barrierefreiheit, teils mit Forderungen im vierstelligen Bereich. Anwaltskanzleien sehen dabei erhebliche Anzeichen für Rechtsmissbrauch, unter anderem weil die Abmahnenden gleichzeitig Lösungen verkauften.
Ob das BFSG überhaupt über das Wettbewerbsrecht abmahnfähig ist, hat bis heute kein Gericht entschieden. Veröffentlichte Bußgelder sind ebenfalls nicht bekannt. Das ist kein Freibrief, aber ein Grund, ein Abmahnschreiben nicht ungeprüft zu bezahlen, sondern anwaltlich prüfen zu lassen.
Wer kontrolliert
Die MLBF in Magdeburg
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen ist die gemeinsame Behörde aller 16 Länder. Nach eigenen Angaben lagen ihr im Juni 2026 fast 700 Meldungen vor.
Der Bußgeldrahmen
Bis zu 100.000 Euro sieht Paragraf 37 BFSG für bestimmte Verstöße vor, etwa das Anbieten einer erfassten Dienstleistung ohne die geforderten Informationen.
Kurz beantwortet
Ich bin Handwerker mit 4 Mitarbeitern und habe nur ein Kontaktformular. Muss ich etwas tun?
Ich habe eine Onlineterminbuchung auf der Seite. Ändert das etwas?
Gibt es eine Übergangsfrist für Websites?
Helfen diese Barrierefreiheits-Plugins mit dem kleinen Symbol?
Wie prüfe ich meine Seite schnell selbst?
Dieser Text gibt den Stand vom September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ich baue Websites, ich bin kein Anwalt. Bei konkreten Forderungen oder Zweifeln an deiner Einstufung gehört das in juristische Hände.
Unsicher, ob deine Seite betroffen ist?
Schick mir die Adresse. Ich schaue mir an, was deine Seite tatsächlich anbietet, und sage dir, wie ich die Lage einschätze.



