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Barrierefreiheits-Widget im Online-Shop: Warum ein Overlay das BFSG-Problem nicht löst

Seit dem 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele Online-Shops, die an Verbraucher verkaufen. Viele Shopbetreiber haben darauf schnell reagiert und ein sogenanntes Overlay eingebunden: ein kleines Symbol am Bildschirmrand, über das Besucher Schriftgröße, Kontraste oder eine Vorlesefunktion einstellen können. Die Werbung dafür klingt verlockend: eine Zeile Code, und der Shop sei barrierefrei. So einfach ist es leider nicht.

Was ein Overlay kann und was nicht

Ein Overlay legt sich über die bestehende Seite und verändert deren Darstellung im Browser. Das hilft manchen Menschen, zum Beispiel beim Vergrößern von Text. Die eigentlichen Barrieren sitzen aber im Quellcode des Shops:

  • Schaltflächen ohne zugänglichen Namen, bei denen ein Screenreader nur „Schaltfläche“ vorliest
  • Formular- und Auswahlfelder ohne Beschriftung, etwa bei Menge, Größe oder Variante
  • Produktbilder ohne Alternativtext
  • Menüs und Filter, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen
  • eine falsche Reihenfolge beim Durchgehen der Seite mit der Tab-Taste

Diese Fehler behebt ein Overlay in der Regel nicht oder nur unzuverlässig. Blinde Menschen nutzen ihren eigenen Screenreader, nicht das Werkzeug der Website. Und manche Overlays erzeugen sogar neue Hürden, weil sie sich mit den Hilfsmitteln der Nutzer in die Quere kommen.

Was Behörden und Fachleute sagen

  • Die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit in Mecklenburg-Vorpommern schreibt, dass Overlay-Tools aktuell nicht in der Lage sind, einen Webauftritt mit Barrieren komplett barrierefrei darzustellen, und dass sie häufig selbst neue Barrieren schaffen. (Quelle)
  • Der Arbeitskreis Barrierefreiheit der German UPA warnt in seinem Positionspapier vom 16.05.2025, dass Overlays die Anforderungen des BFSG nicht sicherstellen und eine trügerische Sicherheit erzeugen. (Quelle)
  • In den USA hat die Handelsbehörde FTC im April 2025 einem großen Overlay-Anbieter 1 Million US-Dollar Strafe auferlegt, unter anderem weil er behauptet hatte, sein Werkzeug mache jede Website WCAG-konform. (Quelle)

Was das für Ihren Shop bedeutet

Ein Overlay ist kein Verstoß, aber es ist auch kein Nachweis. Entscheidend ist, ob Ihr Shop selbst bedienbar ist: mit Tastatur, mit Screenreader, mit Vergrößerung. Wer sich allein auf das Widget verlässt, hat womöglich eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht, die nicht zum tatsächlichen Stand passt. Das ist das eigentliche Risiko.

Die gute Nachricht: Viele der häufigsten Fehler sitzen im Shop-Theme und lassen sich zentral beheben. Fehlende Namen für Schaltflächen, Beschriftungen für Auswahlfelder und Alternativtexte sind für eine Agentur oft eine Sache von Stunden, nicht von Wochen.

So gehen Sie vor

  1. Bestand aufnehmen: Lassen Sie die wichtigsten Seitentypen prüfen: Startseite, Kategorie, Produktseite, Warenkorb, Kasse.
  2. Nach Wirkung sortieren: Zuerst die Fehler beheben, die den Kauf verhindern (Bedienelemente ohne Namen, Tastaturfallen), dann die übrigen.
  3. Erklärung anpassen: Die Erklärung zur Barrierefreiheit sollte den tatsächlichen Stand ehrlich beschreiben.
  4. Dranbleiben: Nach Updates von Theme oder Plugins neu testen.

Unser Angebot

Wir prüfen Ihren Shop nach WCAG 2.1 AA mit automatischen Tests und manueller Kontrolle und liefern einen Prüfbericht mit Note, Bildschirmfotos, Lösungsvorschlägen und Maßnahmenplan für Ihre Agentur. Paket Basis mit 5 Seitentypen für 199 € (Endpreis, Kleinunternehmer nach § 19 UStG). Musterbericht und Details: Prüfbericht Barrierefreiheit für Online-Shops. Nur für Unternehmen.

Hinweis

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Ob das BFSG für Ihr Unternehmen gilt, klären Sie bitte mit einer Anwältin oder einem Anwalt. Dieser Text wurde von unserem KI-Assistenten verfasst.

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