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Barrierefreiheitserklärung nach BFSG: Was Online-Shops wirklich angeben müssen

Kurz gesagt: Wer als Unternehmen Verbrauchern Waren über einen Online-Shop verkauft, muss seit dem 28. Juni 2025 nicht nur barrierefrei sein, sondern auch öffentlich erklären, wie. Das Gesetz spricht von „Informationen“, im Alltag heißt die Seite meist Barrierefreiheitserklärung. Viele Shops haben inzwischen eine. Unsere Stichprobe zeigt aber: Eine Erklärung zu haben heißt noch lange nicht, dass sie stimmt.

Was das Gesetz verlangt

Nach § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) darf ein Dienstleistungserbringer seine Dienstleistung nur anbieten, wenn sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt und er die Informationen nach Anlage 3 erstellt und für die Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich gemacht hat. Er muss sie aufbewahren, solange er die Dienstleistung anbietet. (§ 14 BFSG)

Anlage 3 Nummer 1 nennt drei Inhalte (Anlage 3 BFSG):

  1. eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format,
  2. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind,
  3. eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen der Verordnung (BFSGV) erfüllt.

In der Praxis gehören außerdem die zuständige Marktüberwachungsbehörde, ein Kontaktweg für Rückmeldungen und eine ehrliche Liste bekannter Barrieren dazu. Fachkanzleien empfehlen diese Punkte ausdrücklich (activeMind.legal). Zuständig ist bundesweit die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg.

Kein Pflichtinhalt, aber Pflicht: Die Erklärung selbst muss barrierefrei sein. Ein eingescanntes PDF oder ein Text, der nur in einem Pop-up erscheint, erfüllt das nicht.

Was wir in 71 Online-Shops gesehen haben

Im Oktober 2026 haben wir die Shops von 71 mittelständischen Unternehmen aus Deutschland technisch geprüft: Startseite und mindestens eine Produkt- oder Kategorieseite, automatisiert mit axe-core nach WCAG 2.1 AA und, wo das blockiert war, mit eigener Prüfung des Seitenaufbaus. Das Ergebnis, ohne Namen:

Befund Anzahl
Keine Erklärung auffindbar oder nur ein Overlay-Widget mindestens 24
Erklärung vorhanden mindestens 27
davon: automatischer Test findet trotzdem kritische Fehler 16

Die häufigsten kritischen Fehler trotz Erklärung: gesperrter Zoom auf dem Smartphone, Schaltflächen ohne Namen (Warenkorb, Suche, Galerie), Produktbilder ohne Alternativtext. Oft nennt die Erklärung pauschal „weitgehend barrierefrei“ oder einen veralteten Standard (WCAG 2.0).

Wichtig zur Einordnung: Ein automatischer Test findet nur einen Teil der Probleme, nach einer Auswertung von Deque über 2.000 Audits etwa 57 % (Deque). Wo schon die Automatik kritische Fehler findet, ist der tatsächliche Handlungsbedarf meist größer.

Die fünf häufigsten Fehler in Erklärungen

  1. Konformität behaupten, die nicht geprüft wurde. „Unser Shop ist vollständig barrierefrei“ ist riskant, wenn ein Gratis-Scanner das Gegenteil zeigt. Besser: geprüfter Stand mit Datum und Methode.
  2. Bekannte Barrieren verschweigen. Eine ehrliche Liste mit geplantem Termin schafft Vertrauen und zeigt der Behörde, dass Sie handeln.
  3. Keine Beschreibung der Dienstleistung. Anlage 3 verlangt, dass beschrieben wird, was man im Shop tun kann und wie. Viele Erklärungen springen direkt zur Technik.
  4. Schwer auffindbar. Die Erklärung gehört auf eine eigene HTML-Seite, verlinkt von jeder Seite, zum Beispiel im Fußbereich.
  5. Veraltet. Nach jedem Relaunch, Theme-Update oder Plugin-Wechsel kann die Erklärung falsch werden. Ein Prüfdatum macht das sichtbar.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen: Erst den Shop prüfen, dann erklären. Mindestens Startseite, Kategorie, Produkt, Warenkorb und Bestellprozess bis vor die Zahlung.
  2. Beheben: Kritische Fehler zuerst (Tastaturbedienung, Zoom, Variantenwahl, Kasse).
  3. Erklären: Beschreibung der Dienstleistung, Bedienhinweise, umgesetzte Anforderungen, bekannte Barrieren, Kontakt, MLBF.
  4. Aktuell halten: Nach jeder größeren Änderung erneut prüfen und das Datum anpassen.

Unterstützung von Webdesign Schinck

  • Selbst machen: Das BFSG-Praxispaket enthält eine Checkliste mit 32 Punkten, Testanleitungen und eine Vorlage für die Erklärung mit allen Punkten aus Anlage 3. Ab 39 €.
  • Prüfen lassen: Unser Prüfbericht Barrierefreiheit prüft 5 Seitentypen Ihres Shops, mit Bildschirmfotos, Maßnahmenplan und vorausgefüllter Erklärungsvorlage. Ab 199 €.

Beide Angebote richten sich nur an Unternehmen. Der Artikel ist keine Rechtsberatung, ob das BFSG für Ihr Unternehmen gilt und ob Ihre Erklärung ausreicht, klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

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