Barrierefreiheit in Online-Shops: Was wir bei 70 Mittelstands-Shops gemessen haben
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für viele Online-Shops. Wie weit sind mittelständische Händler gut ein Jahr später? Wir haben im Oktober 2026 die Shops von 70 deutschen Mittelstandsunternehmen automatisch geprüft. Das Ergebnis in Kürze: Nur wenige Shops waren ganz ohne Befund, bei knapp zwei Dritteln meldete das Prüfwerkzeug mindestens eine Barriere der höchsten Stufe „kritisch“.
So haben wir gemessen
- 70 Online-Shops von Unternehmen, die an Verbraucher verkaufen, überwiegend GmbH und GmbH & Co. KG, aus Branchen wie Lebensmittel, Mode, Spielwaren, Möbel und Haushalt.
- Je Shop die Startseite und meist eine Produkt- oder Kategorieseite, getestet mit dem Open-Source-Werkzeug axe-core (WCAG 2.1, Stufen A und AA) in einem echten Browser.
- Bei drei Shops blockierten Sicherheitseinstellungen das Werkzeug. Dort haben wir die wichtigsten Punkte direkt im Seitenaufbau geprüft (ohne Kontrast).
Zur Einordnung: Die Auswahl war nicht zufällig, sondern stammt aus unserer eigenen Marktbeobachtung. Die Zahlen sind deshalb keine repräsentative Studie, sondern eine Momentaufnahme. Automatische Tests finden außerdem nur einen Teil der Probleme, Deque nennt rund 57 Prozent. Ein Shop ohne automatischen Befund ist also nicht automatisch barrierefrei.
Die häufigsten Befunde
- Zu geringer Farbkontrast (69 Prozent der Shops): graue Schrift auf weißem Grund, helle Preise, Text auf Bildern. Das trifft Menschen mit Sehschwäche und alle, die draußen am Handy einkaufen. Abhilfe: mindestens 4,5 zu 1 für normalen Text, meist reicht eine dunklere Farbe im Theme.
- Links ohne erkennbaren Namen (46 Prozent): Symbole für Instagram, Merkzettel oder Warenkorb, die ein Screenreader nur als „Link“ vorliest. Abhilfe: sichtbarer Text oder ein unsichtbarer Name (aria-label) wie „Warenkorb“.
- Bilder ohne Alternativtext (44 Prozent): Produktbilder und Banner ohne alt-Attribut. Abhilfe: aussagekräftiger Alternativtext für Produktbilder, leeres alt=““ für reine Dekoration.
- Fehlerhafte ARIA-Angaben (33 Prozent): Rollen und Attribute, die nicht zusammenpassen, oft aus Slidern und Menü-Erweiterungen. Abhilfe: im Zweifel weglassen, sauberes HTML ist besser als falsches ARIA.
- Schaltflächen ohne Namen (26 Prozent): Suche, Menü, Mengenwahl oder Warenkorb als reines Symbol. Abhilfe wie bei Links: ein zugänglicher Name für jede Schaltfläche.
- Formularfelder ohne Beschriftung (19 Prozent): Newsletter-Feld, Suchfeld oder Variantenauswahl (Größe, Farbe) ohne zugeordnetes Label. Gerade im Bestellprozess ist das kritisch.
- Zoom-Sperre (16 Prozent): Eine Angabe im Seitenkopf (maximum-scale=1 oder user-scalable=no) soll das Vergrößern mit zwei Fingern verhindern. Auf dem iPhone wird sie inzwischen ignoriert, auf vielen Android-Handys mit Chrome oder Firefox greift sie aber weiterhin. Abhilfe: diese Angabe entfernen, meist in wenigen Minuten erledigt.
Seltener waren versteckte, aber per Tastatur erreichbare Elemente (10 Prozent) und eine fehlende Sprachangabe der Seite (6 Prozent).
Was uns aufgefallen ist
- Erklärung und Wirklichkeit passen oft nicht zusammen: Mehrere Shops mit veröffentlichter Barrierefreiheitserklärung hatten deutliche Befunde, die in der Erklärung nicht vorkommen.
- Bekannte Marken sind oft weiter: Große Marken-Shops waren häufiger sauber. Mehr Handlungsbedarf zeigten mittelgroße Händler mit älteren Shopsystemen oder Eigenentwicklungen.
- Viele Fehler stecken im Theme: Kontrast, Zoom-Sperre und unbenannte Symbole kommen meist aus Vorlagen und wiederholen sich auf jeder Seite. Wer sie einmal im Theme behebt, verbessert den ganzen Shop.
- Overlay-Widgets lösen das nicht: Warum ein nachgerüstetes Barrierefreiheits-Widget keine Abhilfe ist, lesen Sie in unserem Artikel Barrierefreiheits-Widget im Online-Shop.
Was Sie jetzt tun können
- Klären Sie, ob Ihr Shop überhaupt unter das BFSG fällt (Angebot an Verbraucher, Größe des Unternehmens). Dabei hilft unser Artikel Gilt das BFSG für meinen Online-Shop?
- Beheben Sie zuerst die schnellen, kritischen Punkte: Zoom-Sperre, Namen für Symbol-Schaltflächen und Links, Beschriftungen im Bestellprozess.
- Lassen Sie danach die wichtigsten Seitentypen (Start, Kategorie, Produkt, Warenkorb, Kasse) systematisch prüfen, automatisch und von Hand.
Wenn Sie selbst loslegen wollen, enthält unser BFSG-Praxispaket Checkliste, Testanleitungen und eine Vorlage für die Erklärung zur Barrierefreiheit. Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr eigener Shop abschneidet: Unser Barrierefreiheits-Prüfbericht zeigt die Befunde für Ihre wichtigsten Seiten mit konkreten Lösungen, verständlich für Geschäftsführung und Entwicklung. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen.
Dieser Artikel ist eine technische Auswertung und keine Rechtsberatung. Namen der geprüften Unternehmen nennen wir nicht. Ob und wie das BFSG für Ihr Unternehmen gilt, klären Sie im Einzelfall mit einer Anwältin oder einem Anwalt. Stand: Oktober 2026.



